Aktuelles
Eulen-Café am Sonntag, 16. März 2025
Bei Kaffee und Eulenkuchen erfährst du wissenswertes über Eulen oder andere Vögel, die in der Umgebung der Dittligmühle zu finden sind. Eine Exkursion in den Lebensraum der thematisierten Art schliesst die Veranstaltung jeweils ab. Weitere Infos finden Sie hier.
Verzögerung eUmzug
Aufgrund technischer Probleme seitens des Anbieters verzögert sich der Anschluss an den eUmzug für die Gemeinde Forst-Längenbühl. Ursprünglich war geplant, den eUmzug per 1. März einzuführen.
Der Gemeinderat ist wieder komplett
Am 29.01.2025 fand die erste Sitzung mit dem neuen Gemeinderatsmitglied Carmen Bezeçon statt. Dabei hat sich der Gemeinderat für die restliche Amtsperiode vom 01.01.2025 - 31.12.2026 wie folgt konstituiert:
Gemeindevizepräsident: neu: Stefan Bättig
Ressortverteilung:
-
- Ressort Präsidiales / Finanzen
Peter Scheurer (Stv.: Stefan Bättig) - Ressort Bau / Liegenschaften
Stefan Bättig (Stv.: Patrick Schmid) - Ressort Landwirtschaft / Verkehr / Entsorgung
Patrick Schmid (Stv.: Stefan Bättig) - Ressort Soziales / Kultur
Carmen Bezençon (Stv.: Sandro Zimmermann) - Ressort Bildung / Sicherheit
Sandro Zimmermann (Stv.: Carmen Bezençon)
- Ressort Präsidiales / Finanzen
Gesucht: FriedhofgärtnerIn per 01.01.2026
Weitere Informationen finden Sie hier.
Instandsetzung Strassendamm Weiermatt: Bauarbeiten
Der schadhafte Strassendamm im Bereich Weiermatt der Kantonsstrasse Thierachern - Wattenwil wird im Auftrag des Tiefbauamtes Kt.BE instand gestellt. Die Arbeiten erfolgen im Zeitraum vom Montag, 13.01.2025 bis Freitag, 28.02.2025. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vorsicht Dachlawinen
Grosse Schneemengen auf Dächern können schnell zu einer Gefahr werden. Gerät der Schnee nämlich ins Rutschen oder es bilden sich Eiszapfen, sind Verletzungen bei Menschen oder Schäden möglich. Zwar gibt es keine generelle Regelung zur Haftung bei Dachlawinen, jedoch müssen Gebäudeeigentümer grundsätzlich dafür sorgen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr ausgeht (Werkeigentumshaftung).
Grundsätzlich haftet der Eigentümer
Für die Schneeräumung auf privaten Grundstücken ist der Hauseigentümer zuständig. Dieser ist als Werkeigentümer im Sinne von Art. 58 des Obligationenrechtes verpflichtet, den gefahrlosen Zugang zu seiner Liegenschaft sicherzustellen. Kommt jemand infolge mangelhaften Unterhaltes zu Schaden (z.B. Ausrutschen auf dem eisigen Zugangsweg zur Liegenschaft), haftet der Werkeigentümer dafür. Ein Verschulden des Werkeigentümers ist nicht vorausgesetzt.
Winterdienst
Der Gemeinderat hat an seiner letzen Sitzung den neuen Dienstleistungsvertrag für die Schneeräumung / Winterdienst von 2024/2025 bis 2029/2030 genehmigt. Der Winterdienst wird somit für weitere 6 Jahre durch den Biohof Dittlige (Kurt & Andrea Zeller), Dittlige, Längenbühl, sichergestellt.
Werkhofgebäude - Feuerwehrmagazin Hattige
Der Gemeinderat hat an einer seiner letzten Sitzungen einen Verfplichtungskredit von
CHF 29'000.00 für den Werterhalt und für statische Massnahmen beim Werkhofgebäude / Feuerwehrmagazin Hattige bewilligt. Mit den entsprechenden Arbeiten soll noch in diesem Jahr begonnen werden.