Aktuelles
Gesamterneuerungswahlen Forst-Längenbühl: Urnenwahlen am 27.09.2026
Für die Gesamterneuerungswahlen 2026 sind innerhalb der reglementarischen Frist folgende Vorschläge ordnungsgemäss eingegangen:
Gemeindepräsidium
- Scheurer Peter, 1958, Allmid 11, 3636 Forst, Möbelschreiner / Rentner (bisher)
Da für dieses Amt nur ein Vorschlag eingereicht wurde, findet für das Gemeindepräsidium kein Wahlgang statt.
Art. 33 des Reglementes über Abstimmungen und Wahlen (RAW): Übersteigt die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt. Diese Tatsache ist im nächsten Amtsanzeiger bekanntzumachen.
Der Gemeinderat hat somit am 13.08.2026 Scheurer Peter für die Legislatur 2027 - 2030 als Gemeindepräsident als gewählt erklärt.
4 Mitglieder des Gemeinderates
- Bättig Stefan, 1967, Chalbermoos 3, 3636 Längenbühl, Möbelschreiner / Projektleiter (bisher)
- Bezençon Carmen, 1975, Mühle 1, 3636 Längenbühl, Geschäftsführerin / Reiseleiterin (bisher)
- Schmid Patrick, 1983, Chalbermoos 5, 3636 Längenbühl, Polymechaniker / Reparaturtechniker (bisher)
- Fahrni Stefan, 1987, Hattige 13, 3636 Längenbühl, Gemeindefachmann / Bereichsleiter Infrastruktur (neu)
- Schnider Klaus, 1974, Chalbermoos 2, 3636 Längenbühl, Elektromonteur (neu)
Da die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten die Anzahl zu besetzender Sitze übersteigt, findet die Urnenwahl für die 4 Mitglieder des Gemeinderates am Sonntag, 27.09.2026 statt.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen, welche am Wahltag seit drei Monaten in der Gemeinde Forst-Längenbühl wohnhaft sind.
Landschaftstag 2026
Am 12. September 2026 ist es wieder soweit! Wir laden Sie, die Einwohner*innen von Forst-Längenbühl, dazu ein, gemeinsam die einmalige Landschaft rund um den Dittligsee zu erhalten und von Schilf und Überwucherung zu befreien. Weitere Informationen finden Sie hier.
Waldbrandgefahr
Am 20.08.2026 wurde die Waldbrandgefahr durch den Kanton erneut beurteilt.
Wie aus der Medienmitteilung und der Dispositionsbeurteilung hervorgeht, geht mit den Niederschlägen die Waldbrandgefahr vorerst in den Tälern des Berner Oberlands leicht zurück in die Stufe 3, erhebliche Waldbrandgefahr. Der Rest des Kantons verbleibt weiterhin in der Stufe 4, grosse Waldbrandgefahr. Für unseren Verwaltungskreis Thun bedeutet dies somit vorerst keine Änderung. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50m) bleibt bestehen. Zur einfacheren Klärung zahlreicher Anfragen im Zusammenhang mit dem Feuerverbot und insbesondere zum Verhalten ausserhalb des Abstands von 50 Metern zum Wald, wurde das angehängte Merkblatt überarbeitet und aufgeschaltet.


