Gemeinde Forst-Längenbühl

Mit der Umsetzung der Justizreform im Kanton Bern auf den 1. Januar 2011 ist die bisherige Tätigkeit der Mietämter und Arbeitsgerichte im Kanton Bern beendet.
Ab 1. Januar 2011 werden die Tätigkeiten dieser Institutionen durch die Schlichtungsbehörden wahrgenommen.

Für Forst-Längenbühl zuständig ist:

Schlichtungsbehörde Oberland
Verwaltungsgebäude Selve
Scheibenstrasse 11 B
3600 Thun

Tel. 031 635 58 00