Gemeinde Forst-Längenbühl

Hunde 

...in der Schweiz

Hunde sind beliebte Gefährten: Fast eine halbe Million Hunde leben in der Schweiz. Allein im Kanton Bern kommen auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner rund 68'000 Hunde. Damit das Zusammenleben funktioniert, werden an Hundehaltende hohe Anforderungen gestellt. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem eigenen Vierbeiner hilft, das Zusammenleben von Mensch und Hund konfliktfrei zu erleichtern.

  • müssen Hunde mittels Mikrochip eindeutig gekennzeichnet und registriert sein.
     (dazu gehört auch die Registrierung bei der Gemeindeverwaltung)
  • Die Tragepflicht einer Hundemarke ist seit der Einführung des Mikrochips nicht mehr obligatorisch.
  • müssen Vorfälle mit Hunden oder Hunde mit übermässigem Aggressionsverhalten dem Veterinärdienst gemeldet werden.

...im Kanton Bern

  • dürfen Hunde im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
  • müssen Hunde an bestimmten Orten an der Leine geführt werden.
  • ist eine Haftpflichtversicherung für die Risiken der Hundehaltung abzuschliessen.
  • dürfen nicht mehr als drei Hunde, die älter als vier Monate sind, gleichzeitig ausgeführt werden.
  • müssen Hundehalterinnen und Hundehalter den Hundekot entfernen.


Hundetaxe

...in der Gemeinde Forst-Längenbühl

Jeder Hundehalter hat für seinen Hund, der älter als 6 Monate ist, eine Hundetaxe zu leisten. In Forst-Längenbühl beträgt die Taxe Fr. 50.00 pro Hund und wird jeweils im Monat August für ein Jahr verrechnet. Wir bitten Sie, Anmeldungen, Änderungen und Abmeldungen jeweils innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl zu melden.