Gemeinde Forst-Längenbühl

Was ist Feuerbrand?

Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Apfel, Birnen und Quitten) und verschiedener Zier- und Wildgehölze (z.B. Weissdorn, Cotoneaster, Mispel, Vogelbeere, Feuerdorn).

Der Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, zerstört die lebenswichtigen Gewebe unter der Rinde. Triebe sterben ab und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz (daher der Name „Feuerbrand“). Bei feucht-warmem Wetter tritt aus befallenen Trieben Bakterienschleim aus. Dieser Bakterienschleim wird durch Insekten und Vögel übertragen, die Bakterien werden so sehr rasch und weit auf andere Wirtspflanzen verbreitet. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein und können sich dort sehr rasch vermehren und ausbreiten. Ein befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben.

Wegen seiner Gefährlichkeit wurde der Feuerbrand zur gemeingefährlichen Krankheit erklärt. Es besteht Melde- und Bekämpfungspflicht (Pflanzenschutzverordnung PSV, SR 916.20).

 

Wie bekämpft man Feuerbrand?

Feuerbrand ist nach der Infektion nicht mehr bekämpfbar. Vorbeugend gespritzt erzielen gewisse „Gegenbakterien“ (Antagonisten) eine Teilwirkung. Auch die jetzt erlaubten Antibiotica (Streptomycin) können einen Befall nur um 50 – 90% vermindern. Eine Spritzung kann nur vorbeugend erfolgen, das heisst, Antibiotika muss in die Blüte gespritzt werden. Befallene Bäume können nicht mit Antibiotika geheilt werden. Zudem darf Streptomycin nur mit Bewilligung und gezielt in Obstbaubetrieben auf Niederstamm-Kernobstanlagen eingesetzt werden.

 

Was können wir tun?

Zur Eindämmung der Krankheit ist es deshalb wichtig alle befallenen Pflanzen zu suchen. Verdächtige Pflanzenteile darf man nicht berühren, denn dadurch erhöht sich die Verschleppungsgefahr der Krankheit auf andere Pflanzen. In Gebieten mit Feuerbrand sind (Schnitt-) Werkzeuge nach jeder Wirtspflanze zu desinfizieren (z.B. beim Obstbaumschnitt im Winter). Beobachten Sie die gefährdeten Pflanzen in den Sommermonaten nach dem Abblühen. Verzichten Sie bei Neupflanzungen auf alle Feuerbrands-Wirtspflanzen.

Falls Sie verdächtige Pflanzen finden, melden Sie dies sofort auf der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde wird zusammen mit dem Feuerbrandkontrolleur die nötigen Massnahmen ergreifen.

Für den Notfall hat der Kanton für Anliegen der Bevölkerung eine Feuerbrand-Hotline eingerichtet. Die Hotline (Nr. 031 910 35 50) wird von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr
bis 11.30 Uhr bedient. 

 

Weitere Informationen zum Feuerbrand finden Sie auf der Homepage des Bundes (www.feuerbrand.ch) oder auf der Homepage des Kantons Bern (www.be.ch/feuerbrand).