Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen müssen bei der Einreichung des Gesuchs erfüllt sein:
- Niederlasssungsbewilligung C-Ausweis
- Seit mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
- Doppelzählung zwischen dem vollendetem 8. und 18. Lebensjahr, jedoch tatsächlicher Aufenthalt von mindestens 6 Jahren
- Mindestens 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Einbürgerungsgemeinde vor Einreichung des Gesuches
- Achtung der Rechtsordnung
- Keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit
Erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung der ausländischen Ehepartnerin oder des ausländischen Ehepartners einer Schweizerin oder eines Schweizers nach Art. 21 Abs. 1 des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) setzt insbesondere voraus, dass die Partnerin oder der Partner
- insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat
- seit einem Jahr in der gleichen Gemeinde wohnt
- seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit der Schweizer Bürgerin/dem Schweizer Bürger lebt
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet.
Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Weiterführende Links:
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern
Bundesamt für Migration