Gemeinde Forst-Längenbühl

Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen müssen bei der Einreichung des Gesuchs erfüllt sein:

  • Niederlasssungsbewilligung C-Ausweis
  • Seit mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
  • Doppelzählung zwischen dem vollendetem 8. und 18. Lebensjahr, jedoch tatsächlicher Aufenthalt von mindestens 6 Jahren
  • Mindestens 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Einbürgerungsgemeinde vor Einreichung des Gesuches
  • Achtung der Rechtsordnung
  • Keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit

Erleichterte Einbürgerung

Die erleichterte Einbürgerung der ausländischen Ehepartnerin oder des ausländischen Ehepartners einer Schweizerin oder eines Schweizers nach Art. 21 Abs. 1 des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) setzt insbesondere voraus, dass die Partnerin oder der Partner

  • insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat
  • seit einem Jahr in der gleichen Gemeinde wohnt
  • seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit der Schweizer Bürgerin/dem Schweizer Bürger lebt
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet.

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Weiterführende Links:
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern
Bundesamt für Migration