Gemeinde Forst-Längenbühl

Wie muss ich vorgehen, um die Geburt meines Kindes zu melden?
Jedes Kind, das in der Schweiz geboren wird, muss dem Zivilstandsamt des Geburtsorts gemeldet werden. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach der Geburt erfolgen.

Wird das Kind nicht in einem Spital geboren, so muss die Mutter oder der gesetzliche Vater 
(d. h. der mit der Mutter verheiratete Mann bzw. der Mann, der das Kind anerkannt hat oder es anerkennen wird) die Geburt melden. Die Eltern können auch eine dritte Person dazu ermächtigen. In diesem Fall muss dem Zivilstandsamt der Name der bevollmächtigten Person in einer schriftlichen Ermächtigung bekanntgegeben werden.

Die erforderlichen Dokumente
Dem Zivilstandsamt müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Familienausweis
  • Niederlassungsausweis
  • Identitätsnachweis
  • Geburtsmeldung

Das Zivilstandsamt trägt die Daten in das Personenstandsregister ein.

Zivilstandesamt Oberland West
Scheibenstrasse 3
3600 Thun

Tel. 031 635 43 00
E-Mail za.ow.zbd@be.ch