Schweizerinnen und Schweizer
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Forst-Längenbühl umgezogen sind, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen entweder bei der Einwohnerkontrolle persönlich umzumelden oder dies über den eUmzug zu tätigen.
Unterlagen für die Ummeldung:
Ausländische Staatsangehörige
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Forst-Längenbühl umgezogen sind, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle persönlich umzumelden.
Unterlagen für die Ummeldung:
Gebühren für Änderungen und Neuausstellungen von Ausländerausweisen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren in Fremdenpolizeisachen des Kantons Bern.