Gemeinde Forst-Längenbühl

Schweizerinnen und Schweizer

Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Forst-Längenbühl bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden oder die Abmeldung über den eUmzug vorzunehmen.


Ausländische Staatsangehörige

Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Forst-Längenbühl bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Fremdenkontrolle zu melden.

Unterlagen für die Abmeldung:

  • Ausländerausweis