Schweizerinnen und Schweizer
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Forst-Längenbühl bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden oder die Abmeldung über den eUmzug vorzunehmen.
Ausländische Staatsangehörige
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Forst-Längenbühl bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Fremdenkontrolle zu melden.
Unterlagen für die Abmeldung: