Schweizerinnen und Schweizer
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Forst-Längenbühl bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden.
Unterlagen für die Abmeldung:
Ausländische Staatsangehörige
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Forst-Längenbühl bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Fremdenkontrolle zu melden.
Unterlagen für die Abmeldung:
Kontakt Formular
Mit dem untenstehenden Formular können Sie sich online von der Gemeinde Forst-Längenbühl abmelden. Dies ist eine Funktion die rein von der Gemeinde Forst-Längenbühl bewirtschaftet wird und ist nicht mit dem E-Umzug gleich zu setzen.